Spezialschutz für
Ihren Youngtimer

Ihr Fahrzeug ist mindestens 20 Jahre alt und mehr als nur ein Alltagsauto? Dann verdient es einen Tarif, der seinen Liebhaberwert anerkennt – mit deutlich günstigerem Beitrag als die Standard-Kfz, ohne Typklassen-Hochstufung und mit automatischer Wertsteigerung bis 30 %.

Ihre Vorteile

Was den Youngtimer-Tarif unterscheidet

Vier Bausteine, die Sie in der Standard-Kfz so nicht bekommen.

Günstiger Beitrag ab 59,90 €

Kfz-Haftpflicht ab 59,90 €/Jahr, Teilkasko ab 112 €, Vollkasko ab 162 € – deutlich unter dem Standard-Kfz-Tarif.

Keine SF-Klassen

Einstufung unabhängig von Typ- und Regionalklasse. Keine automatische Hochstufung nach einem Schaden.

Wertsteigerung bis 30 %

Steigt der Marktwert Ihres Youngtimers, sind bis zu 30 % Wertzuwachs automatisch mitversichert – ohne neue Bewertung.

Freie Werkstattwahl

Sie entscheiden, wer Ihren Youngtimer reparieren darf – auch die Spezialwerkstatt Ihres Vertrauens.

Voraussetzungen

Ist Ihr Fahrzeug ein Youngtimer?

Damit der Youngtimer-Tarif greift, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sie sollen sicherstellen, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt – nicht um den Alltags-Pkw.

Sind Sie unsicher? Wir prüfen die Versicherbarkeit Ihres Fahrzeugs unverbindlich für Sie.

Mindestens 20 Jahre alt

Das Erstzulassungsdatum liegt 20 Jahre oder länger zurück. Ab 30 Jahren ist auch die Oldtimerversicherung möglich.

Max. 9.000 km im Jahr

Die jährliche Fahrleistung ist begrenzt. Den Kilometerstand melden Sie selbst – kein Tracking.

Zweitfahrzeug vorhanden

Sie nutzen den Youngtimer nicht als Hauptfahrzeug – ein Alltagsauto ist auf Sie oder Ihren Haushalt zugelassen.

Marktwert ab 5.000 €

Eine Kurzbewertung mit Zustandsnote 3 oder besser belegt den Mindestwert (max. 2 Jahre alt).

Sicherer Abstellplatz

Garage, Carport oder umfriedeter Stellplatz auf Privatgelände – nicht dauerhaft an der Straße.

Fahrer:innen ab 25

Alle Fahrer:innen sind mindestens 25 Jahre alt. Die Nutzung ist auf private Zwecke beschränkt.

Im Schadenfall

Wann zahlt die Youngtimerversicherung?

Damit Sie schon vorab wissen, woran Sie sind: Drei typische Beispiele, die abgedeckt sind – und drei, die nicht.

Ihre Versicherung zahlt, wenn …

  • Marderbiss: Ein Marder beschädigt die Zündkabel Ihres Youngtimers – Reparatur und Folgeschäden sind in der Teilkasko abgedeckt.
  • Selbstverschuldeter Unfall: Sie verschätzen sich beim Einparken und beschädigen die Front Ihres Youngtimers – die Vollkasko übernimmt die Reparatur.
  • Vandalismus & Transportschäden: Jemand zerkratzt mutwillig den Lack, oder ein Unfall des Transportunternehmens beschädigt Ihr Fahrzeug – die Teilkasko springt ein.

Ihre Versicherung zahlt nicht, wenn …

  • Alkohol oder Drogen: Sie verursachen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen einen Schaden – der Versicherer kann die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
  • Vorsätzlich herbeigeführter Schaden: Wer absichtlich Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht, hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Fahren ohne gültigen Führerschein: Wenn Sie oder eine andere Person ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer waren, entfällt der Versicherungsschutz.
Tarife im Vergleich

Leistungen im Überblick

Drei Absicherungsstufen mit konkreten Einstiegspreisen – wählen Sie den Schutz, der zu Ihrem Youngtimer passt.

Leistung Haftpflicht ab 59,90 €/Jahr Teilkasko ab 112 €/Jahr Vollkasko Empfohlen ab 162 €/Jahr
Deckungssumme bis 100 Mio. €
Keine Rückstufung im Schadenfall
Vandalismus-Schutz
Glasschäden (ohne Selbstbehalt bei Reparatur)
Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung)
Diebstahl & Raub
Zusammenstoß mit Tieren aller Art (inkl. Tierbiss)
Ersatzteile & Sonderausstattung bis 5.000 €
Wertsteigerung bis 30 % automatisch
Selbstverschuldeter Unfall am eigenen Fahrzeug
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert
Optional dazubuchen

Zusatzbausteine für Ihren Youngtimer

Vier Bausteine, die den Schutz Ihres Liebhaberfahrzeugs gezielt erweitern – kombinieren Sie nach Bedarf.

FahrerSchutz

Bis zu 15 Mio. € für die Person am Steuer – inklusive Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Reha-Kosten. Zahlt unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Premium Schutzbrief

Nach Panne oder Unfall: Abschleppdienst, Weiter- und Rückfahrtkosten sowie Übernachtung – damit Sie nie auf der Strecke bleiben.

AuslandsSchadenSchutz

Unverschuldeter Unfall im Ausland? Die Schadenregulierung erfolgt nach deutschem Schadensersatzrecht – statt nach oft weniger günstigem Auslandsrecht.

Garagenversicherung

Steht Ihr Youngtimer abgemeldet in der Restauration? Kfz-Haftpflicht und Teilkasko schützen das Fahrzeug auch ohne Zulassung – bis zur erneuten Anmeldung.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zur Youngtimerversicherung

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.

0711 78239633
Ein Youngtimer ist mindestens 20 Jahre alt, ein Oldtimer mindestens 30 Jahre. Damit verbunden sind deutliche Unterschiede: Oldtimer können ein H-Kennzeichen erhalten und werden steuerlich begünstigt, Youngtimer dagegen fahren mit regulärem Kennzeichen oder Saisonkennzeichen und zahlen die normale Kfz-Steuer nach EURO-Norm. Ist Ihr Fahrzeug 30+ Jahre alt, lohnt sich ein Blick auf die Oldtimerversicherung.
Ja. Der Beitrag liegt deutlich unter dem einer Standard-Kfz, weil das Schadensrisiko geringer ist: niedrige Jahresfahrleistung, gepflegtes Liebhaberfahrzeug, sicherer Stellplatz, Fahrer:innen ab 25 Jahren. Eine Haftpflicht startet bei 59,90 €/Jahr, Teilkasko bei 112 € und Vollkasko bei 162 € – Endbeitrag abhängig vom Fahrzeug.
Mindestalter 20 Jahre, Marktwert ab 5.000 € (belegt durch eine Kurzbewertung mit Zustandsnote 3 oder besser, max. 2 Jahre alt), maximal 9.000 km Jahresfahrleistung, Abstellplatz in Garage, Carport oder umfriedetem Privatgelände, Fahrer:innen ab 25 Jahren, ein zweites Alltagsfahrzeug im Haushalt sowie ausschließlich private Nutzung. Versichert werden Pkw.
Nein. Youngtimer werden mit regulärem Kfz-Kennzeichen, Saisonkennzeichen (z. B. 04–10 für die warmen Monate) oder Wechselkennzeichen zugelassen. Das H-Kennzeichen ist Oldtimern ab 30 Jahren vorbehalten – Youngtimer haben keinen Anspruch darauf.
Bis zu 30 % Wertsteigerung sind automatisch mitversichert – ohne dass Sie aktiv etwas tun müssen. Über die Vorsorgeversicherung kann die Entschädigung im Schadenfall sogar bis zu 130 % des Versicherungswertes erreichen. Steigt der Wert dauerhaft stärker, melden Sie das einfach – wir passen die Versicherungssumme an.
Wenn Ihr Youngtimer abgemeldet in Restaurierung steht, greift die Garagenversicherung mit Kfz-Haftpflicht und Teilkasko. Sie schützt das ruhende Fahrzeug etwa vor Brand, Diebstahl oder Sturmschäden in der Werkstatt. Sobald Sie wieder zulassen, endet die Garagenversicherung automatisch und der reguläre Schutz übernimmt.
Ja. Bei einer Stilllegung – etwa über den Winter – ruht der Beitrag, der Schutz gegen Diebstahl, Brand oder Sturm bleibt aber bestehen. Sobald Sie das Fahrzeug wieder zulassen, läuft der volle Versicherungsschutz weiter. Beim Saisonkennzeichen ist diese Logik bereits eingebaut.
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