ManagerProtect –
D&O für Geschäftsführer & Manager

Geschäftsführer haften persönlich und unbegrenzt – mit ihrem gesamten Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Managementfehlern, Compliance-Verstößen und Cyber-Vorfällen.

Haftungsrisiken

Drei Risikofelder, die Manager kennen müssen

Die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen hat sich in den letzten Jahren massiv verschärft.

Persönliche Haftung

Geschäftsführer haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen – bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Eine falsche Entscheidung kann existenzbedrohend sein.

Compliance-Risiken

DSGVO, Lieferkettengesetz, ESG-Berichtspflicht – die regulatorischen Anforderungen wachsen. Verstöße werden zunehmend persönlich zugerechnet.

Cyber & ESG

Cyberangriffe und ESG-Verstöße sind die neuen Top-Risiken. Wenn die Geschäftsführung keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen hat, haftet sie persönlich.

ManagerProtect

6 Absicherungsmodule

Unser ManagerProtect-Konzept besteht aus sechs aufeinander abgestimmten Bausteinen – für einen lückenlosen Schutz.

D&O-Versicherung

Schutz vor Inanspruchnahme durch das eigene Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftspartner oder Behörden. Kernbaustein jeder Manager-Absicherung.

Strafrechtsschutz

Übernahme der Kosten für Strafverteidigung bei strafrechtlichen Ermittlungen – bereits ab dem ersten Verdacht, nicht erst bei Anklage.

Betriebshaftpflicht

Schutz des Unternehmens vor Schadensersatzansprüchen Dritter – Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Betrieb.

Vermögensschadenhaftpflicht

Absicherung gegen reine Vermögensschäden – z. B. durch Fehlberatung, falsche Kalkulationen oder vertragliche Pflichtverletzungen.

Vertrauensschadenversicherung

Schutz vor vorsätzlichen Schädigungen durch eigene Mitarbeiter – Unterschlagung, Betrug, Datendiebstahl und Social Engineering.

Cyber-Versicherung

Absicherung gegen Cyberangriffe, Datenverlust und IT-Ausfälle. Inklusive Krisenmanagement, forensische Analyse und Betriebsunterbrechung.

Aus der Praxis

Schadensfall-Beispiele

Diese Fälle zeigen, wie schnell die persönliche Haftung greifen kann – und warum eine D&O unverzichtbar ist.

1,2 Mio. €

Fehlgeschlagene Expansion

Ein GmbH-Geschäftsführer investierte in einen neuen Standort, ohne ausreichende Marktanalyse. Nach dem Scheitern forderten die Gesellschafter Schadenersatz – aus dem Privatvermögen.

850.000 €

DSGVO-Verstoß

Nach einem Datenleck wurde der Geschäftsführer persönlich in Regress genommen – weil die technischen Schutzmaßnahmen nicht dem Stand der Technik entsprachen.

2,4 Mio. €

Insolvenzrechtliche Haftung

Verspätete Insolvenzanmeldung führte zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.

Häufige Fragen

Alles zur D&O-Versicherung

Fragen zur Manager-Haftung? Unser Experten-Team berät Sie persönlich.

0711 78239633
Die D&O (Directors & Officers) Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte vor den finanziellen Folgen von Managementfehlern. Sie übernimmt Schadenersatzforderungen und Rechtsverteidigungskosten bei berechtigten und unberechtigten Ansprüchen.
Jeder Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG, Aufsichtsrat und jede leitende Führungskraft mit Entscheidungsbefugnis. Die persönliche Haftung ist gesetzlich unbeschränkt – unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch GmbH-Geschäftsführer mit 100 % Beteiligung brauchen eine D&O.
Die Prämie hängt von Faktoren wie Umsatz, Branche, Anzahl der versicherten Personen und gewünschter Versicherungssumme ab. Für KMU beginnen gute D&O-Policen bereits ab 500–1.500 € jährlich. Angesichts der unbegrenzten persönlichen Haftung ist das ein überschaubares Investment.
Als Faustregel empfehlen wir mindestens 10–20 % des Jahresumsatzes, aber nicht unter 1 Mio. €. Für Unternehmen mit höherem Risikoprofil (Bau, Finanzen, IT) oder internationalem Geschäft raten wir zu höheren Summen. Wir analysieren Ihr individuelles Risikoprofil.
Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen vor Ansprüchen Dritter (z. B. Personen- oder Sachschäden). Die D&O schützt die handelnden Personen – die Geschäftsführer und Manager – vor persönlicher Inanspruchnahme. Beide Versicherungen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
Ja – eine gute D&O enthält eine Nachmeldefrist (Discovery Period), die typischerweise 3–10 Jahre nach dem Ausscheiden greift. Manager können auch Jahre nach ihrer Tätigkeit für Entscheidungen haftbar gemacht werden. Die Nachmeldefrist stellt sicher, dass auch dann noch Versicherungsschutz besteht.
Haftungscheck

Ihr persönlicher Haftungscheck –
in 48 Stunden

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Risiko-Analyse

Wir identifizieren Ihre persönlichen Haftungsrisiken.

Modulares Konzept

Sie erhalten ein maßgeschneidertes ManagerProtect-Paket.