Vermögen klug
schenken und vererben
Sie haben viel für Ihr Vermögen getan. Damit Ihre Nachkommen ohne unnötige Steuerabzüge so viel wie möglich erhalten, sind Freibeträge und Fristen entscheidend – und eine Allianz Lebensversicherung als Vehikel für die geplante Weitergabe.
Zwei Wege, mehr Vermögen weiterzugeben
Indem Sie Fristen und Freigrenzen klug kombinieren, erhalten Ihre Erben deutlich mehr von Ihrem Vermögen.
Vermögen in einer Lebensversicherung „parken“
Die Todesfallleistung und die Wertsteigerung aus einer Lebensversicherung sind einkommensteuerfrei. Bei Tod bleibt lediglich die Erbschaftsteuer zu prüfen.
Liegt die erreichte Summe innerhalb der erbschaftsteuerlichen Freibeträge, fällt keine Erbschaftsteuer an. Die Freibeträge gelten pro Erblasser – Eheleute können sie also doppelt nutzen.
Zehn-Jahres-Perioden bei Schenkungen ausschöpfen
Eine Lebens- oder Rentenversicherung können Sie auch im Wege einer Schenkung einsetzen. Es gelten dieselben Freibeträge wie für Erbschaften.
Zu Lebzeiten stehen die Steuerfreibeträge nach 10 Jahren erneut zur Verfügung. Sie können Ihren Nachkommen so mehrfach Vermögen in gleicher Höhe zukommen lassen – steuerfrei.
Bezugsrecht statt Testament
Sie möchten einer Person, einem Verein oder einer Stiftung einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen? Ein Weg dazu ist das Bezugsrecht für den Todesfall aus einer Lebens- oder Rentenversicherung.
Die oder der Begünstigte erhält die Leistung – außerhalb des sonstigen Nachlasses. Eine testamentarische Regelung oder ein notarieller Erbvertrag ist dafür nicht erforderlich. Zu beachten sind nur mögliche Ansprüche aus Pflichtanteilen.
Widerruflich gestaltbar
Das Bezugsrecht wird im Regelfall widerruflich erteilt – Sie können es jederzeit ändern.
Sie bleiben Inhaber:in
Zu Lebzeiten bleiben Sie als Vertragspartner:in Inhaber:in des Vermögens.
Geld entnehmen möglich
Sie können Geld entnehmen, zuzahlen oder den Vertrag bei Bedarf kündigen.
Schenkung zu Lebzeiten
Per Versicherungsnehmer-Wechsel übertragen Sie das Vermögen direkt – sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt.
VermögensPolice & SchatzBrief – ideal zum Weitergeben
Zwei spezialisierte Allianz-Lebensversicherungen, mit denen Sie Vermögen aufbauen und gezielt übertragen.
Allianz VermögensPolice
Lebenslange Risikoversicherung mit Renditechancen
Investieren Sie in eine lebenslange Risikoversicherung – mit einer Kapitalanlage zu 100 % im Allianz Sicherungsvermögen oder als VermögensPolice Invest mit individueller Fondsauswahl. Im Todesfall wird die Leistung einkommensteuerfrei an die begünstigte Person ausgezahlt.
- Einmalbeitrag ab 3.000 € oder laufende Beiträge
- Zuzahlungen und Entnahmen jederzeit möglich
- Begünstigte Person frei wählbar – auch Verein oder Stiftung
- Todesfallleistung einkommensteuerfrei
Allianz SchatzBrief
Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
Mit dem SchatzBrief bauen Sie Vermögen auf und übertragen die Leistung einfach an eine Person Ihrer Wahl. Bei Auszahlung an Sie selbst wählen Sie zwischen Rente, Kapitalzahlung oder Kombination.
- Einmalbeitrag – Kapital sofort verzinst
- Zuzahlungen und Entnahmen flexibel
- Drei Vorsorgekonzepte zur Auswahl – siehe unten
- Todesfallleistung an begünstigte Person einkommensteuerfrei
Drei Vorsorgekonzepte zum SchatzBrief
Wählen Sie die Balance zwischen Renditechancen und Sicherheit ganz nach Ihren Vorstellungen.
Perspektive
Maximale Sicherheit
Vorsorgekapital zu 100 % im Sicherungsvermögen von Allianz Leben – stabile Wertentwicklung, attraktive Gesamtverzinsung, Finanzstärke.
Mehr erfahrenKomfortDynamik
Balance
Erhöhter Anteil chancenorientierter Anlagen wie Aktien – Schwankungen werden durch das Sicherungsvermögen gedämpft. Verwaltet von Experten der Allianz.
Mehr erfahrenInvestFlex
Maximale Renditechance
Renditechancen der Kapitalmärkte – mit eigener Fondsauswahl und flexiblem Garantieniveau (oder ohne Garantie). Zusammensetzung jederzeit kostenlos änderbar.
Mehr erfahrenVermögen zielgerichtet übertragen
Vier typische Konstellationen – mit Versicherungslösungen, die Steuerlast und Aufwand reduzieren.
Erbe für die Enkelin
Richards Tochter ist Haupterbin. Seiner Enkelin Jule möchte er zusätzlich einen Geldbetrag vererben – ohne Testament.
VermögensPolice mit Jule als Begünstigte. Versicherungsleistung inkl. Wertzuwachs einkommensteuerfrei – innerhalb des Enkel-Freibetrags.
Klug schenken innerhalb der Familie
Petra und Rainer (Anfang 60) verfügen gemeinsam über größeres Vermögen. Bei Tod eines Partners würden die Freibeträge überschritten.
Beide Eltern schenken Sohn Marco je eine VermögensPolice. Nach 10 Jahren stehen die Freibeträge erneut zur Verfügung.
Gutes Werk ohne Steuerlast
Maria, kinderlos, möchte einer gemeinnützigen Organisation, in der sie ehrenamtlich aktiv ist, einen Geldbetrag zuwenden.
VermögensPolice mit der Organisation als Begünstigter. Zuwendungen an gemeinnützige Zwecke sind komplett steuerfrei.
Startkapital für die Patenkinder
Wolfgang möchte seinen Patenkindern Max (5) und Marie (3) zum 18. Geburtstag jeweils 10.000 € renditeorientiert angelegt zur Verfügung stellen.
Je ein SchatzBrief KomfortDynamik. Patenkinder sind Versicherungsnehmer; zur Volljährigkeit wählen sie Kapital, Rente oder Kombination.
Die gesetzliche Erbfolge einfach erklärt
Sie gilt, wenn keine Regelungen zur Verteilung getroffen wurden – etwa durch Testament. Die Verteilung folgt dem Ordnungsgrad: Näherstehende Erben schließen weniger nahe Angehörige aus.
Drei Ordnungen
Kinder, Stiefkinder & deren Abkömmlinge
Nichteheliche und adoptierte Kinder, Enkel:innen und Urenkel:innen eingeschlossen.
Eltern, Geschwister & deren Abkömmlinge
Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen.
Großeltern & deren Abkömmlinge
Großeltern, Tanten, Onkel sowie Cousinen und Cousins.
Ohne Verwandte und Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner:in fällt das Erbe an den Staat.
Beispiel zur Verteilung
Erblasser:in hinterlässt Ehepartner:in (im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft), zwei Kinder und ein Enkelkind eines verstorbenen Kindes.
Ehepartner:in
½
Je Kind
¼
Je Enkel:in (verstorbenes Kind)
⅛
Die Hälfte für die Ehepartner:in setzt sich aus regulärem Erbteil (¼) und pauschalem Zugewinnausgleich (¼) zusammen.
Freibeträge und Steuerklassen im Überblick
Erbschaft- und Schenkungsteuer hängen vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ab. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger die Steuer.
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Bei Erhalt von mehreren Personen werden Freibeträge jeweils einzeln berücksichtigt.
10-Jahres-Frist: Mit Schenkungen können Sie Freibeträge im Abstand von 10 Jahren mehrfach nutzen. Ein Kind kann z. B. von Vater und Mutter jeweils 400.000 € nutzen, von Großeltern jeweils 200.000 €.
| Steuerklasse | Personenkreis | Freibetrag |
|---|---|---|
| I | Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder/Stiefkinder | 400.000 € | |
| Enkelkinder | 200.000 € | |
| Weitere Abkömmlinge (u.a. Urenkel), Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | |
| II | Eltern und Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten und Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehe- bzw. Lebenspartner:innen | 20.000 € |
| III | Alle übrigen Personen / juristische Personen (z. B. Tanten, Onkel) | 20.000 € |
Steuersätze nach steuerpflichtigem Erwerb
Anteil, der nach Abzug des Freibetrags zu versteuern ist.
| Erwerb (nach Freibetrag) | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6 Mio. € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13 Mio. € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26 Mio. € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26 Mio. € | 30 % | 43 % | 50 % |
Schenken & Vererben – Antworten
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