Vertragsstreit?
Vor Gericht durchsetzen.
Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Verträgen, die unmittelbar mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen – Streit aus Hilfsgeschäften, eingekauften Dienstleistungen und gewerblichen Versicherungsverträgen, bis zu einem Streitwert von 500.000 €.
Was abgedeckt ist – und was nicht
Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz hat einen klar abgegrenzten Anwendungsbereich. Diese Übersicht stammt direkt aus den Allianz-Versicherungsbedingungen (PRS-7625Z0).
Versichert
- Hilfsgeschäfte des Betriebs
z. B. Kauf von Telekommunikationsgeräten, Büroeinrichtung oder IT-Hardware.
- Eingekaufte Dienstleistungen
z. B. Gebäudereinigung, Steuerberater, Berater, externe IT-Dienste.
- Gewerbliche Versicherungsverträge
z. B. Streit über die Deckungsablehnung der Gebäudeversicherung nach einem Sturmschaden.
- Gerichtliche Interessenwahrnehmung
aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen oder Rechten.
- Investitionsgüter (Zusatzbaustein)
Kauf, Leasing, Miete, Wartung und Reparatur von Werkzeugen, Produktionsmaschinen und Software – bis 10.000 €.
Nicht versichert
- Miet- und Pachtverhältnisse
sowie Streitigkeiten als Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes.
- Arbeits- und Anstellungsverhältnisse
inkl. öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse und kollektivem Arbeitsrecht.
- Fahrzeuge zu Lande, Wasser und Luft
als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer, Fahrer oder Insasse – inkl. Anhänger.
- Bau, Erwerb & Finanzierung
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen.
- Wertpapiere & Spekulationsgeschäfte
Ankauf/Veräußerung/Verwaltung von Aktien, Fondsanteilen, Beteiligungen, Termin- und Wettverträge.
- Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht
sowie Kartellrecht, Recht der Handelsgesellschaften und Handelsvertreterrecht.
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen
Das ist Sache der Haftpflichtversicherung – Ausnahme: Abwehr von Schadenersatz aus Vertragsverletzung.
Versicherungssummen, Selbstbeteiligung, Geltungsbereich
Versichert sind der Versicherungsnehmer und die Beschäftigten des Betriebs. Eine Überschreitung der Streitwertobergrenze führt nicht zum Wegfall des Schutzes – die Kosten werden anteilig übernommen. Bei der Selbstbeteiligung gibt es einen Schadenfreiheits-Bonus: nach 3 schadenfreien Jahren wird sie halbiert (max. 250 €), nach 5 Jahren entfällt sie ganz.
- Versicherungssumme
- 100.000 €
- Streitwertgrenze
- 500.000 €
- Wartezeit
- 3 Monate
- Selbstbeteiligung
- 10 %
- Geltungsbereich
- Europa
pro Versicherungsfall & Kalenderjahr
darüber: anteilige Übernahme
ab Versicherungsbeginn
min. 500 €, max. 500 €
inkl. Mittelmeer, Kanaren, Madeira, Azoren
Welche Kosten getragen werden
Im Versicherungsfall trägt die Allianz alle typischen Kostenpositionen eines Zivilverfahrens – im Inland wie im Ausland.
Anwalt & Verkehrsanwalt
Vergütung Ihres frei gewählten Rechtsanwalts nach RVG. Bei mehr als 100 km Entfernung zum Gericht zusätzlich ein Verkehrsanwalt vor Ort (1. Instanz).
Gericht, Zeugen, Sachverständige
Gerichtskosten inklusive Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige. Auch Kosten des Gerichtsvollziehers.
Kosten des Prozessgegners
Verlieren Sie den Prozess und sind zur Erstattung verpflichtet, übernimmt die Allianz auch die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite – bis zur Versicherungssumme.
Ausland: Reise & Übersetzung
Reisekosten zum ausländischen Gericht, Übersetzung notwendiger Unterlagen sowie Abrechnung in fremder Währung zum Tageskurs.
Investitionsgüter mitversichern
Speziell für Produktionsbetriebe, Handwerk und Unternehmen mit nennenswerten Maschinen- oder Software-Investitionen: Der Zusatzbaustein erweitert den Schutz auf vertragliche Streitigkeiten aus Kauf-, Leasing-, Miet-, Wartungs- und Reparaturverträgen für Werkzeuge, Produktionsmaschinen und Software.
Die Deckung beträgt zusätzlich 10.000 € pro Versicherungsfall.
Versicherte Verträge
- Kaufverträge
- Leasingverträge
- Mietverträge
- Wartungsverträge
- Reparaturverträge
Nur in Kombination abschließbar
Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist kein Einzelvertrag. Er wird zu einem bestehenden Allianz Rechtsschutz dazugebucht. Diese sieben Kombinationen sind möglich:
Wir prüfen Ihre bestehende Rechtsschutz-Police und schlagen die passende Variante vor.
- 01Firmen-Rechtsschutz / Firmen-RechtsschutzPlus
- 02Firmen- und Privat-Rechtsschutz-Kombination ohne Immobilien-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus)
- 03Firmen-, Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus / Best)
- 04Firmen- und Privat-Rechtsschutz-Kombination mit Immobilien-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus / Best)
- 05Firmen-, Privat-, Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus / Best)
- 06Firmen-Rechtsschutz-Kombination mit Immobilien-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus / Best)
- 07Firmen-, Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz (Grundschutz / Plus / Best)
Antworten zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
Wartezeit, Anwaltswahl, Stichentscheid, Vertragslaufzeit – die wichtigsten Punkte direkt aus den Allianz-Bedingungen.
0711 78239633Vertrags-Risiko prüfen –
in 48 Stunden Antwort
Wir prüfen, ob ein bestehender Allianz Firmen-Rechtsschutz vorhanden ist, und ergänzen den Vertrags-Rechtsschutz passend – inklusive Investitionsgüter-Baustein, falls sinnvoll.
Bestands-Check
Wir prüfen Ihre bestehenden Rechtsschutz-Bausteine auf Passgenauigkeit.
Passgenaues Angebot
Sie erhalten Vorschlag inkl. Selbstbeteiligungs-Variante und ggf. Investitionsgüter-Baustein.
